Rechtsprechung
LSG Hessen, 29.10.1986 - L 3 U 817/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 548 Abs 1 RVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unallversicherung; Arbeitsunfall; Ursache; Kausalität; Unwahrscheinlichkeit; Wahrscheinlichkeit; Überzeugung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Hessen, 29.10.1986 - L 3 U 817/83
Eine Tatsache ist daher voll bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287; BSGE 19, 52, 53).Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) genügt es vielmehr, wenn der Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsstörung und einem Unfall (sogenannte haftungsausfüllende Kausalität) hinreichend wahrscheinlich ist, das heißt wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209; BSGE 45, 285, 287).
- BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61
Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Hessen, 29.10.1986 - L 3 U 817/83
Eine Tatsache ist daher voll bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287; BSGE 19, 52, 53). - BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus LSG Hessen, 29.10.1986 - L 3 U 817/83
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) genügt es vielmehr, wenn der Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsstörung und einem Unfall (sogenannte haftungsausfüllende Kausalität) hinreichend wahrscheinlich ist, das heißt wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209; BSGE 45, 285, 287).